Ziel dieses Gesetzes ist die Umsetzung rechtlicher Mechanismen, um den Tierschutz zu fördern und Aussetzungen zu verhindern.
Die Identifizierung aller gechipten Hunde, Katzen und Frettchen ist verpflichtend.
Die Sterilisation von Katzen ist obligatorisch, wenn es sich nicht um Zuchtkatzen handelt.
Es ist nur die Zucht durch autorisierte Züchter gestattet.
Der Verkauf von Haustieren online oder in physischen Geschäften ist verboten.
Kein Tier darf länger als 3 Tage hintereinander unbeaufsichtigt bleiben.
Bei Hunden darf es nicht länger als 24 Stunden sein.
Euthanasie ist verboten, außer bei unheilbaren Krankheiten oder extremem Leiden des Tieres.
Für alle Hunde ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtend, unabhängig davon, ob es sich um potenziell gefährliche Rassen handelt oder nicht.
Es ist ABSOLUT VERBOTEN, Tiere auf der Straße zu lassen.
Bei Misshandlung können Geldstrafen von bis zu 200.000 Euro verhängt werden.
Wenn Sie einen ausgesetzten Hund finden, versuchen Sie ihn zu behalten und rufen Sie die örtliche Polizei (092) oder wenden Sie sich an das Hundeheim AKIRA.
Die Katzenkolonien werden mit der CER-Methode geschützt und verwaltet: Capture, Sterilization and Return.
Es ist unter Strafe verboten: Katzen ohne Genehmigung zu töten, zu vergiften, auszusetzen, zu verletzen, zu stören, zu stehlen oder zu füttern.
Autorisierte Katzenkolonien helfen: Sie verbessern die Gesundheit von Katzen und beseitigen die Beschwerden beim Miauen, Kämpfen...
Katzen jagen instinktiv und nicht nach Nahrung, daher helfen sie dabei, Nagetiere, Kakerlaken und andere Insekten zu bekämpfen.
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